Leistungen

In schwierigen bzw. außergewöhnlichen Situationen haben Kinder, Jugendliche und Familien einen Hilfebedarf. Die Hilfe wird meistens innerhalb der Familie organisiert und geleistet – z. B. durch die Eltern und zusätzlich durch Großeltern und den Freundeskreis.

Was ist, wenn Familie oder Freunde (aus ganz unterschiedlichen Gründen) nicht helfen können?  Die Herausforderungen sind dann eine erhebliche Belastung und können zu weiteren Problemen führen. Die ambulante Hilfe kann eine Möglichkeit sein, geeignete Fördermöglichkeiten zu nutzen sowie Hilfe und Entlastung zu bieten.

  • Familienhilfe, individuelle Hilfen im Alltag
  • Hilfen für Kinder, Jugendliche & junge Erwachsene
  • Alltag  & Freizeit miteinander gestalten
  • Gespräche führen
  • Hilfe zur Selbsthilfe
  • Behördengänge, Beratung & Hilfe bei Antragsverfahren (Sozialamt, Jobcenter, Ausbildungsbeihilfen,  Kindergeld/ Sozialleistungen)
  • Krisenhilfe
  • Hilfe vermitteln
  • geschützte Räume
  • Netzwerke (Ämtern, Behörden & Beratungsstellen) nutzen, kurze Wege
  • Spenden akquirieren
  • Fördergelder für kurzfristige Freizeitprojekte beantragen
  • Hilfe bei der Planung von selbstverwalteten Kinder- & Jugendprojekten (Sport, Freizeitfahrten, Kunstprojekte)

Kinder, Jugendliche & Familien haben einen Anspruch auf Hilfeleistungen durch den Staat. Unterstützende Leistungen und Fördermöglichkeiten sind im Sozialgesetzbuch (SGB VIII) festgeschrieben.

Folgende ambulante Hilfen bietet SONDERS an:

  • Hilfe zur Erziehung (§ 27 SGB VIII)
  • Erziehungs-Helfer für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene (Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer,  § 30 SGB VIII)
  • Familien-Hilfe im Alltag, bei Konflikten & Krisen (Sozialpädagogische Familienhilfe, § 30 SGB VIII)
  • Betreuung und Begleitung von Jugendlichen in/ nach Krisen-Situationen (Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung, § 35 SGB VIII)
  • Hilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischen Beeinträchtigungen (Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche § 35a SGB VIII)
  • Betreuung und Hilfe/ Nachbetreuung für junge Erwachsene (§ 41 SGB VIII)

Die oben genannten Hilfen werden beim zuständigen Jugendamt (Allgemeiner Sozialer Dienst) beantragt.

Weitere Informationen zum Leistungsspektrum und Unterstützung zum Antragsverfahren erhalten Sie von Herrn Soós, Sozialpädagoge, E-Mail: hze@sds-dresden.de, Tel.: 0351 41 89 34 35.